YouTube Strikes Back

Mal ein Thema, dass mit Fußball nicht direkt zu tun hat. In den letzten Wochen gab es ja viel Aufregung um Urherberrechtsverletzungen bei so genannten Social Community-Websites, wie YouTube und Co.

Die Folgen waren u.a. Abmahnungen zur Freude der beteiligten Anwälte, Löschungen von Videos, woran sich auch die DFL ergötzte und vermutlich auch Schließungen von Benutzerkonten.

YouTube dreht nun den Spieß um. Auf TechCrunch.com wurde ein Tool zur Verfügung gestellt, mit dem YouTube-Videos heruntergeladen werden können. Michael Arrington, Betreiber von TechCrunch, erhielt inzwischen eine Unterlassungsanordnung, weil dies angeblich gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt.

In diesem Beitrag äußert sich Arrington dazu. Er zitiert u.a. folgenden Auszug aus den YouTube-AGB:

»You also hereby grant each user of the YouTube Website a non-exclusive license to access your User Submissions through the Website, and to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display and perform such User Submissions as permitted through the functionality of the Website and under these Terms of Service.«

Ich als Rechts-Laie würde gern mal wissen, was ich davon halten soll. Erst interessiert es bei YouTube niemanden, was die Benutzer hochladen und nachdem es Ärger gab, erhebt YouTube jetzt plötzlich exklusive Ansprüche auf die von Benutzern bereit gestellten Inhalte.

Demnach wäre dann auch YouTube verantwortlich für mögliche Urherberrechtsverletzungen, oder wie? Bin jedenfalls gespannt, wie sich das weiter entwickelt und wann die Web 2.0-Blase platzt.

Tags: YouTube, Urheberrecht, Abmahnung, Download, Social Community, TechCrunch, Web 2.0-Blase

Veröffentlicht: November 15, 2006
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