Ein aktuelles Beispiel wirft mal wieder Fragen nach der Rechtsprechung des DFB-Kontrollausschusses auf. Der HSV-Spieler Nigel de Jong erhielt im Ligapokalspiel gegen Werder Bremen eine rote Karte und wurde daraufhin für zwei Spiele gesperrt. Diese Sperre gilt allerdings nur für den Ligapokal und nicht für die Bundesliga. Da der HSV ja bekanntlich ausgeschieden ist, fällt de Jong also frühestens im nächsten Jahr für den HSV aus. Vorausgesetzt er spielt dann noch in der Bundesliga.
Diese Strafe ist doch komplett unsinnig. Dem Spieler kann es im Moment egal sein. Diese merkwürdige Praxis wird wohl kaum Verhaltensänderungen zur Folge haben.



